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Schuldner­beratung vom Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Bielefeld

Schnelle Terminvergabe, Analyse Ihrer finanziellen Lage, kompetente Beratung.

Beruflich oder privat einen Bankrott zu erfahren, ist keine Schande und nur in Krisen ist persönliches Wachstum möglich – dennoch kann die Situation sehr belastend sein. Oft erfolgte bereits eine Lohn- oder Kontopfändung und die Lage erscheint ausweglos.

Im Rahmen einer anwaltlichen Schuldnerberatung biete ich Ihnen eine strukturierte, konsequente und professionelle Unterstützung.

Schuldnerberatung

Das erwartet Sie:

Am Anfang steht immer die erste Analyse der finanziellen Situation und Bestandsaufnahme der Schulden der Mandanten. Anschließend werden zum Beispiel Vergleichsangebote an Gläubiger erarbeitet. Dieses Vorgehen – die Schuldenbereinigung nach der Bestandsaufnahme der Zahlen – ist Pflicht, bevor weitere Schritte wie ein mögliches Insolvenzverfahren überhaupt infrage kommen.

Als anwaltliche Schuldnerberaterin helfe ich Ihnen, unkompliziert endlich einen Weg aus den Schulden zu finden. Und das ganz ohne lange, oft mehrmonatige Wartezeiten auf einen Beratungstermin! Anhand Ihrer individuellen Situation erarbeite ich mit Ihnen eine Lösung und leite Sie durch eine Reihe nötiger Schritte.

Sollten Sie als Verbraucher einen Insolvenzantrag stellen wollen, müssen Sie wissen: Es gibt immer eine vorgeschriebene außergerichtliche Schuldenbereinigung. Die Schuldenbefreiung oder Restschuldbefreiung kann ebenfalls außergerichtlich oder gerichtlich durch einen Vergleich mit den Gläubigern erfolgen oder – und das ist immer erst der Plan B, wenn die vorherigen Maßnahmen nicht ausreichen – ein Insolvenzverfahren.

Privatinsolvenz: Erst außergerichtliche Schuldenbereinigung und als letzte Instanz das Insolvenzverfahren

Früher dauerte eine Privatinsolvenz zum Beispiel sechs Jahre und war somit ein erheblicher Einschnitt in die eigene Lebensplanung.

Nach neuem Insolvenzrecht besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz eines Insolvenzverfahrens (Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz) bereits nach 3 oder 5 Jahren – statt wie bisher 6 Jahren – schuldenfrei sind. Ich, Daniela Siekmann – Ihre Fachanwältin für Insolvenzrecht – prüfe für Sie, ob eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung möglich ist.

Die Neuregelungen gelten für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 01.07.2014 beantragt worden sind. Diese Regelungen helfen dabei, dass auch in einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung, sprich ohne ein Insolvenzverfahren, die Möglichkeit besteht, bereits nach 3 oder 5 Jahren schuldenfrei zu sein.

Haben Sie Interesse an der anwaltlichen Schuldnerberatung? Eine Lohn- oder Kontopfändung erfolgte bereits und Sie wissen nicht weiter? Dann zögern Sie bitte nicht, das Team meiner Kanzlei in Bielefeld zu den Themen Privatinsolvenz, außergerichtliche Schuldenbereinigung und Co. zu kontaktieren.

Gerne vereinbaren wir schnell einen Termin mit Ihnen und beraten Sie rund um die Möglichkeiten, bereits in 3 oder 5 Jahren schuldenfrei zu sein.

RECHTSANWÄLTIN Daniela Siekmann - Logo
BürozeitenMontag - Donnerstag: 08:30 - 17:00 UhrFreitag: 08:30 - 14:30
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